Familie mit Kindern an der Flughafenkontrolle, die Pässe für MDAC-Ausnahmen in Malaysia vorlegen

MDAC-Ausnahmen 2026: Vollständige Liste der Personen, die von der Digital Arrival Card Malaysias befreit sind

Sieben Kategorien von Reisenden sind offiziell von der Digital Arrival Card (MDAC) Malaysias befreit, darunter alle singapurischen Staatsbürger, Inhaber von Diplomaten- und Dienstpässen, malaysische Einwohner mit ständigem Wohnsitz und Inhaber langfristiger Aufenthaltsgenehmigungen. Kinder und Säuglinge jeden Alters sind NICHT befreit — jedes Kind muss seine eigene MDAC haben. Dieser Leitfaden behandelt alle offiziellen Ausnahmen und Sonderfälle, die anhand der ab dem 1. Januar 2024 geltenden Regeln von Jabatan Imigresen Malaysia verifiziert wurden.

Malaysia Digital Arrival Card (MDAC) Formular

Die 7 offiziellen MDAC-Ausnahmekategorien

Die malaysische Einwanderungsbehörde erkennt offiziell 7 Kategorien an, die von der MDAC befreit sind, die eingerichtet wurden, als das System am 1. Januar 2024 obligatorisch wurde. Diese Ausnahmen werden durch die Art des Reisepasses, den Aufenthaltsstatus oder bilaterale Reiseabkommen definiert — nicht durch Nationalität oder touristische Herkunft.

Wenn Sie in eine dieser Kategorien fallen, müssen Sie sich nicht unter imigresen-online.imi.gov.my registrieren, bevor Sie einen malaysischen Grenzübergang passieren. Alle anderen ausländischen Staatsangehörigen müssen ihre MDAC bis zu 3 Tage vor der Ankunft ausfüllen.

Kurzübersicht: MDAC-Ausnahmetabelle

# Ausnahmekategorie Erforderliches Dokument Grenzübergangstyp
1 🇸🇬 Singapurische Staatsbürger Singapurischer Reisepass Luft, Land, See
2 📄 Inhaber diplomatischer Pässe Diplomatenpass (jede Nationalität) Alle Kontrollpunkte
3 🏠 Inhaber von Dienstpässen Dienst-/Regierungspass Alle Kontrollpunkte
4 🇲🇾 Malaysische Einwohner mit ständigem Wohnsitz (PR) MyPR-Karte Alle Kontrollpunkte
5 👤 Inhaber langfristiger Aufenthaltsgenehmigungen Employment Pass, Residence Pass, Student Pass, MM2H Alle Kontrollpunkte
6 🇬🇧 Brunei GCI / BMFTP-Inhaber Allgemeine Identitätsbescheinigung oder BMFTP-Dokument Bestimmte Kontrollpunkte
7 🇹🇭🇮🇩 Inhaber von Grenzpässen für Thailand / Indonesien Thailändischer Grenzpass oder indonesisches PLB-Dokument Bestimmte Grenzübergänge
Nicht sicher, welche Kategorie auf Sie zutrifft? Überprüfen Sie Ihre spezifischen Länderanforderungen oder den MDAC-Leitfaden nach Reisendentyp.

Singapurische Staatsbürger und MDAC — An allen Kontrollpunkten vollständig befreit

Alle singapurischen Staatsbürger sind an jedem malaysischen Grenzübergang vollständig von der MDAC befreit — einschließlich der Landübergänge Changi-Johor, KLIA, Penang Airport und aller Seehäfen. Diese Ausnahme wurde am 5. Dezember 2023 von der singapurischen Hochkommission in Kuala Lumpur offiziell bekannt gegeben, im Vorfeld der MDAC-Einführung im Januar 2024.

Inhaber eines singapurischen Reisepasses, die in beide Richtungen reisen — ob über den Johor-Singapore Causeway, Second Link, mit dem Flugzeug zu einem malaysischen Flughafen oder mit der Fähre — sind nicht verpflichtet, eine MDAC-Registrierung durchzuführen. Diese Ausnahme ist dauerhaft und gilt für alle singapurischen Staatsbürger unabhängig von Alter, Reisehäufigkeit oder Reisezweck.

Singapurische PRs (Nicht-Staatsbürger): Singapurische Einwohner mit ständigem Wohnsitz (SPR), die eine singapurische PR-Karte, aber einen ausländischen Reisepass besitzen, sind von dieser Ausnahme nicht erfasst. Nur Inhaber eines singapurischen Staatsbürgerpasses (roter singapurischer Reisepass) qualifizieren sich automatisch. SPR-Inhaber mit ausländischen Reisepässen müssen ihre Visum- oder MDAC-Anforderungen ihrer Nationalität überprüfen.

Die MDAC-Ausnahme für singapurische Staatsbürger ist eine bilaterale Vereinbarung im Rahmen des besonderen Johor-Singapur-Beziehungsrahmens und erfordert keine Antragstellung oder Registrierung.

🇸🇬 Singapurischer Staatsbürger — MDAC-Status
  • MDAC erforderlich: NEIN — vollständig befreit
  • Gültig bei: Allen malaysischen Grenzkontrollpunkten
  • Land: Johor-Singapore Causeway, Second Link
  • Luft: KLIA, KLIA2, Penang, Kota Kinabalu, alle Flughäfen
  • See: Alle malaysischen Seehäfen
  • Wirksam: Seit dem 1. Januar 2024
  • Singapurische PRs mit ausländischen Reisepässen: NICHT befreit

Inhaber von Diplomaten- und Dienstpässen — MDAC-Ausnahmebestimmungen

Inhaber von Diplomaten- oder Dienstpässen jeglicher Nationalität sind gemäß der malaysischen Einwanderungspolitik für ausländische diplomatische Vertretungen von der MDAC befreit. Diese Ausnahme umfasst zwei verschiedene Passarten:

📄 Diplomatenpass

Ausgestellt für Botschafter, diplomatisches Personal und deren Angehörige. An allen malaysischen Grenzübergängen, einschließlich KLIA, Kuching International Airport, Johor Causeway und Seehäfen, von der MDAC befreit.

Tipp: Führen Sie Ihren Diplomatenausweis zusammen mit Ihrem Reisepass mit, um eine reibungslose Abwicklung an den Einwanderungsschaltern zu gewährleisten.

🏠 Dienst-/Regierungspass

Auch Regierungs- oder Dienstpass genannt — ausgestellt für Regierungsbeamte, die im Staatsdienst reisen. Beide Kategorien sind unabhängig vom Herkunftsland des Reisenden befreit.

Hinweis: Ein französischer Diplomat, ein indischer Ministeriumsbeamter oder ein kenianischer Regierungsvertreter mit einem Dienstpass qualifizieren sich alle — keine MDAC-Registrierung erforderlich.

Wichtig: Inhaber von gewöhnlichen Reisepässen — auch solche, die zu diplomatischen Zwecken reisen — sind von dieser Ausnahme nicht erfasst und müssen die MDAC ausfüllen. Die Ausnahme ist dokumentenabhängig, nicht missionsabhängig.

Nicht sicher, ob Sie befreit sind? Füllen Sie die MDAC trotzdem aus

Das Einreichen der MDAC, wenn Sie tatsächlich befreit sind, verursacht keine Probleme. Es ist kostenlos und dauert weniger als 5 Minuten. Das Überspringen, wenn es erforderlich ist, birgt das Risiko der Verweigerung des Boardings oder von Einreiseverzögerungen.

Malaysia Digital Arrival Card (MDAC) Formular

Malaysische Einwohner mit ständigem Wohnsitz und Inhaber langfristiger Aufenthaltsgenehmigungen

Malaysische Einwohner mit ständigem Wohnsitz (PR-Inhaber) und Inhaber von qualifizierenden langfristigen Aufenthaltsgenehmigungen sind bei jeder Wiedereinreise nach Malaysia von der MDAC befreit. Diese Ausnahme wurde von der malaysischen Einwanderungsbehörde bestätigt, als die MDAC im Januar 2024 im Rahmen des Visa-Liberalisierungsplans eingeführt wurde.

Die folgenden Arten von langfristigen Aufenthaltsgenehmigungen qualifizieren sich für die MDAC-Befreiung:

💼 Employment Pass (EP)

Ausgestellt für qualifizierte ausländische Arbeitnehmer bei malaysischen Unternehmen. EP-Inhaber, die wieder nach Malaysia einreisen, sind vollständig befreit. Legen Sie einen gültigen EP mit Reisepass bei der Einwanderungsbehörde vor.

⭐ Residence Pass (Talent)

Für hochqualifizierte Fachkräfte im Rahmen des RP-T-Programms. Inhaber eines Residence Pass-Talent sind für die gesamte Gültigkeitsdauer ihres Passes von der MDAC befreit.

🏫 Student Pass

Für eingeschriebene Studenten an malaysischen Institutionen, die nach Malaysia zurückkehren. Bestehende Student Pass-Inhaber, die wieder einreisen, sind befreit. Neuankömmlinge bei der ersten Einreise müssen die MDAC ausfüllen.

👪 Dependent Pass

Für Angehörige von EP- oder RP-T-Inhabern. Inhaber eines Dependent Pass, die zusammen mit dem Hauptpassinhaber oder getrennt von diesem wieder nach Malaysia einreisen, sind vollständig befreit.

🏠 Malaysia My Second Home (MM2H)

Für genehmigte Langzeitaufenthalter im Rahmen des MM2H-Programms. Aktive MM2H-Passinhaber sind bei allen Wiedereinreisen nach Malaysia von der MDAC befreit.

🇲🇾 MyPR-Karte (ständiger Wohnsitz)

Malaysische Einwohner mit ständigem Wohnsitz, die eine gültige MyPR-Karte besitzen, sind befreit. Legen Sie die MyPR-Karte mit dem Reisepass an jedem Grenzkontrollpunkt vor — alle Einreisepunkte werden akzeptiert.

Abgelaufene Pässe gewähren keine Befreiung. Sobald ein langfristiger Aufenthaltstitel abläuft, muss der Inhaber die MDAC-Registrierung wie jeder andere ausländische Besucher durchführen. Neue Antragsteller, die anreisen, um einen langfristigen Aufenthaltstitel zum ersten Mal abzuholen oder zu aktivieren, sind bei dieser ersten Einreise noch nicht befreit. Ausführliche Informationen zu den Reisendenkategorien finden Sie im MDAC-Leitfaden nach Reisendentyp.
Familie mit Kindern am Einwanderungsschalter des Flughafens, die die MDAC für alle Familienmitglieder ausfüllt

Benötigen Kinder, Säuglinge und Minderjährige eine MDAC?

Kinder jeden Alters — einschließlich Neugeborene, Kleinkinder und Teenager — müssen ihre eigene MDAC ausfüllen, bevor sie nach Malaysia einreisen. Es gibt keine altersbedingte Ausnahme. Dies ist das häufigste Missverständnis bei Familienreisenden, und es gilt unabhängig davon, ob das Kind mit einem separaten Reisepass reist oder im Reisepass eines Elternteils aufgeführt ist.

Die malaysische Einwanderungsbehörde unterscheidet bei der MDAC nicht zwischen Erwachsenen und Minderjährigen. Jeder ausländische Staatsangehörige, der nach Malaysia einreist — unabhängig vom Alter — muss eine ausgefüllte und eingereichte MDAC haben. Das bedeutet:

  • Ein 3 Monate altes Baby auf einer Familienreise nach Kuala Lumpur benötigt eine MDAC
  • Ein 5-Jähriger, der mit seinem eigenen Reisepass reist, benötigt eine MDAC
  • Ein 16-Jähriger auf einer Klassenfahrt benötigt eine MDAC
  • Kinder, die im Reisepass eines Elternteils aufgeführt sind, benötigen dennoch eine separate MDAC in ihrem eigenen Namen

In der Praxis füllt ein Elternteil oder Erziehungsberechtigter die MDAC im Namen des Kindes mit den Reisepassdaten des Kindes aus — Name, Reisepassnummer, Nationalität, Geburtsdatum. Jedes Kind erhält seine eigene QR-Code-Bestätigung, die es bei der Einwanderungsbehörde vorlegen kann.

Registrierungsleitfaden für Familien Malaysia Digital Arrival Card (MDAC) Formular

Transitpassagiere und Anschlussflüge — MDAC-Bestimmungen erläutert

Transitpassagiere auf der Luftseite, die die malaysische Einwanderungskontrolle nicht passieren, müssen im Allgemeinen keine MDAC ausfüllen. Der entscheidende Unterschied besteht darin, ob der Reisende die Einwanderung nach Malaysia physisch passiert.

✅ Transit auf der Luftseite — Keine MDAC erforderlich
  • Passagier landet in KLIA oder KLIA2, bleibt in der gesicherten internationalen Transitzone
  • Besteigt einen Anschlussflug ohne die Einwanderungsbehörde zu passieren
  • Kein malaysischer Einreisestempel ausgestellt
  • Reisender "betritt" Malaysia im einwanderungsrechtlichen Sinne nicht
❌ Transit auf der Landseite — MDAC erforderlich
  • Passagier passiert die malaysische Einwanderungsbehörde, verlässt den Flughafen, betritt ihn für einen späteren Flug erneut
  • Passagier besitzt ein malaysisches Transitvisum und passiert kurz die Einwanderungsbehörde
  • Jede Reise, die einen Einwanderungsstempel nach Malaysia beinhaltet, erfordert eine MDAC
  • Lange Aufenthalte, die Hotelübernachtungen außerhalb des Flughafens erfordern
Der praktische Test: Wenn die malaysische Einwanderungsbehörde Ihren Reisepass abstempelt oder Sie sich durch Einwanderungsschalter nach Malaysia bewegen, gilt die MDAC. Wenn Sie sich auf der Luftseite im internationalen Abflugbereich aufhalten, gilt die MDAC nicht. Für Anschlussflugpassagiere, die sich über ihre Situation unsicher sind, lesen Sie den MDAC-Leitfaden zu obligatorischen Regeln.

Grenzübergänge auf dem Landweg – Sonderfälle Thailand, Indonesien und Brunei

Inhaber von Thailand-Grenzpässen, indonesischen PLB-Dokumenten und Brunei-GCI/BMFTP-Ausweisen sind an bestimmten Grenzübergängen von der MDAC befreit gemäß bilateralen Abkommen zwischen Malaysia und den Nachbarländern.

🇹🇭 Inhaber eines Thailand-Grenzausweises

Thailändische Staatsangehörige, die in Grenzprovinzen leben und einen gültigen Thailand-Malaysia-Grenzausweis besitzen, dürfen an bestimmten Kontrollpunkten ohne MDAC die Grenze überqueren. Dies gilt nur an bestimmten Grenzübergängen – nicht an internationalen Flughäfen.

🇮🇩 Indonesische PLB-Inhaber (Pas Lintas Batas)

Indonesische Staatsbürger, die die PLB-Grenzgängerlaubnis besitzen, sind an bestimmten Grenzkontrollpunkten in Sarawak und Sabah von der Visumpflicht befreit. Die PLB ermöglicht es Einwohnern angrenzender indonesischer Provinzen, die Grenze ohne vollständigen Reisepass zu überqueren – für diese Überquerungen ist keine MDAC erforderlich.

🇬🇧 Brunei GCI- und BMFTP-Inhaber

  • GCI (General Certificate of Identity) – wird an bruneiische Staatsangehörige für Reisen nach Malaysia ausgestellt; GCI-Inhaber sind von der MDAC befreit
  • BMFTP (Brunei-Malaysia Frequent Traveller Programme) – registrierte Vielfahrer mit einer aktiven BMFTP-Mitgliedschaft sind an teilnehmenden Kontrollpunkten von der Visumpflicht befreit
Ausnahme bei Flugreisen: Diese Ausnahmen gelten speziell an bestimmten Grenzübergängen und gelten nicht für Flugreisen mit normalen Reisepässen. Ein thailändischer Grenzgänger, der mit seinem thailändischen Reisepass nach KLIA fliegt, muss die MDAC normal ausfüllen.
Johor Bahru Malaysia Singapore Causeway Grenzübergang Einwanderungskontrolle

Besatzungsmitglieder und MDAC

Besatzungsmitglieder von Fluggesellschaften, Seefahrtsunternehmen und Transportunternehmen sind von der MDAC befreit gemäß den malaysischen Einwanderungsbestimmungen für gewerbliches Transportpersonal.

✈️ Wer fällt unter die Ausnahme für Besatzungsmitglieder?

  • Piloten und Kabinenpersonal auf kommerziellen Flügen zu malaysischen Flughäfen
  • Schiffsoffiziere und Besatzungsmitglieder auf Schiffen, die in malaysische Häfen einlaufen
  • Zugpersonal auf internationalen Bahnstrecken, die nach Malaysia einreisen
  • Bodenpersonal und Logistikmitarbeiter, die mit Besatzungsdokumenten reisen

Besatzungsmitglieder legen bei der Einwanderungsbehörde operative Besatzungsdokumente vor und nicht die üblichen Einreisekanäle für Touristen. Das MDAC-System ist für Passagiere konzipiert – Besatzungsmitglieder werden im Rahmen separater Einwanderungsverfahren abgefertigt, die direkt von ihren Fluggesellschaften und Hafenbetreibern verwaltet werden.

👤 Privatreisen als Besatzungsmitglied – andere Regeln

Besatzungsmitglieder auf Privatreisen (die ihren Urlaubsanspruch mit einem normalen Reisepass nutzen) sind nicht von der Ausnahme für Besatzungsmitglieder erfasst und müssen vor jeder Privatreise nach Malaysia eine Standard-MDAC ausfüllen.

Faustregel: Wenn Sie als Besatzungsmitglied im Dienst mit Besatzungsdokumenten reisen → MDAC-befreit. Wenn Sie als Tourist mit Ihrem persönlichen Reisepass reisen → MDAC erforderlich wie jeder andere Reisende.

Was passiert, wenn ein nicht befreiter Reisender die MDAC überspringt?

Nicht befreite Reisende, die ohne ausgefüllte MDAC in Malaysia ankommen, müssen mit Verzögerungen bei der Einwanderung, obligatorischen zusätzlichen Kontrollen und einer möglichen Verweigerung der Beförderung oder Einreise rechnen. Die Folgen verschärfen sich, je nachdem, wo das Problem festgestellt wird.

✈️ Am Check-in-Schalter/Gate der Fluggesellschaft

Fluggesellschaften, die Flüge nach Malaysia durchführen, sind für die Überprüfung der MDAC-Konformität verantwortlich. Reisenden ohne gültigen MDAC-QR-Code kann die Beförderung vor dem Abflug verweigert werden. Dies wird von großen Fluggesellschaften auf Strecken nach KL zunehmend durchgesetzt.

🛑 Am malaysischen Einwanderungsschalter

Reisende, die ohne MDAC ankommen, müssen mit zusätzlichen Kontrollen rechnen. Die Beamten können im Namen des Reisenden ein Notfallformular ausfüllen, was zu erheblichen Verzögerungen führt. Wiederholte Verstöße oder die Weigerung zur Zusammenarbeit können zur Einreiseverweigerung führen.

💡 Praktische Risikoperspektive

Die MDAC ist kostenlos und dauert weniger als 5 Minuten. Es gibt keinen legitimen Grund für einen nicht befreiten Reisenden, sie zu überspringen. Wenn Sie sich nicht sicher sind, ob Sie befreit sind, füllen Sie die MDAC aus – das Ausfüllen im Falle einer Befreiung verursacht keine Probleme.

Überprüfen Sie immer Ihren Befreiungsstatus vor der Reise. Informationen zur Bestätigung der MDAC-Einreichung, zum Abrufen des QR-Codes und zur Behebung von Problemen finden Sie im Leitfaden zum MDAC-Formular und zur Bestätigung oder im Leitfaden zum Status und zur Fehlerbehebung.

FAQs zu MDAC-Ausnahmen

Antworten auf die häufigsten Fragen darüber, wer von der Digitalen Ankunftskarte Malaysias befreit ist

Sieben Kategorien sind von der MDAC befreit: (1) Singapurische Staatsbürger, (2) Inhaber von Diplomatenpässen, (3) Inhaber von Dienst-/Regierungspässen, (4) Ständige Einwohner Malaysias, (5) Inhaber von Langzeitpässen (Employment Pass, Residence Pass, Student Pass, MM2H), (6) Brunei GCI- und BMFTP-Inhaber und (7) Inhaber von Thailand/Indonesien-Grenzpässen. Alle anderen ausländischen Staatsangehörigen müssen die MDAC vor der Einreise nach Malaysia ausfüllen.

Nein. Alle singapurischen Staatsbürger sind dauerhaft von der MDAC befreit an jedem malaysischen Grenzkontrollpunkt – einschließlich Land (Johor Causeway, Second Link), Luft (alle malaysischen Flughäfen) und See. Diese Ausnahme wurde am 5. Dezember 2023 bekannt gegeben und gilt seit dem Start der MDAC am 1. Januar 2024. Singapurische PRs mit ausländischen Reisepässen fallen nicht unter diese Ausnahme.

Ja. Kinder jeden Alters – einschließlich Säuglinge und Babys – müssen ihre eigene MDAC haben. Es gibt keine Altersausnahme. Ein Elternteil oder Erziehungsberechtigter füllt die MDAC für das Kind mit den Reisepassdaten des Kindes aus. Jedes Kind erhält einen separaten QR-Code, der bei der Einwanderungsbehörde vorgelegt werden muss. Im Registrierungsleitfaden finden Sie eine Schritt-für-Schritt-Anleitung zum Einreichen der MDAC für Kinder.

Ja. Auch Neugeborene und Kleinkinder benötigen eine MDAC, wenn sie ausländische Staatsangehörige sind, die nach Malaysia einreisen. Füllen Sie das MDAC-Formular mit der Reisepassnummer und den Daten des Kindes aus. Das Formular ist kostenlos und dauert weniger als 5 Minuten im offiziellen MDAC-Portal.

Transitpassagiere im Transitbereich, die im internationalen Bereich bleiben, ohne die Einwanderungsbehörde zu passieren, benötigen keine MDAC. Wenn Sie die Einwanderungsbehörde nach Malaysia passieren – auch nur kurz – gilt die MDAC. Erkundigen Sie sich immer bei Ihrer Fluggesellschaft, ob Ihr Zwischenstopp das Verlassen des Transitbereichs oder den Aufenthalt in einem Hotel außerhalb des Terminals beinhaltet. Detaillierte Regeln finden Sie im Leitfaden zu MDAC-Zeitplanung und -Regeln.

Nein. Inhaber eines Employment Pass sind von der MDAC befreit, da sie als Inhaber eines Langzeitpasses gelten. Legen Sie Ihren gültigen Employment Pass zusammen mit Ihrem Reisepass bei der Einwanderungsbehörde vor. Abgelaufene Pässe gewähren keine Ausnahme – sobald Ihr EP abläuft, müssen Sie die MDAC wie jeder andere Besucher ausfüllen.

Ja. Inhaber von Diplomatenpässen und Dienst-/Regierungspässen jeglicher Nationalität sind an allen malaysischen Grenzkontrollpunkten von der MDAC befreit. Dies gilt an Flughäfen, Landgrenzen und Seehäfen. Inhaber von normalen Reisepässen, die auf diplomatischen Missionen reisen, sind nicht erfasst – die Ausnahme ist an die Art des Reisepasses gebunden, nicht an den Reisezweck.

Die MDAC gilt an allen Grenzübergängen, es sei denn, Sie besitzen ein qualifizierendes Ausnahmedokument – wie z. B. einen thailändischen Grenzausweis, einen indonesischen PLB, einen Brunei GCI oder einen BMFTP-Ausweis. Ausländische Staatsangehörige, die die Grenzübergänge in Johor, Penang oder Kedah überqueren, müssen die MDAC vor der Ankunft ausfüllen. Ausführliche Informationen zu den Anforderungen nach Ländern finden Sie im entsprechenden Leitfaden.

Nein. Malaysische Staatsbürger mit ständigem Wohnsitz (Inhaber einer MyPR-Karte) sind bei der Wiedereinreise nach Malaysia von der MDAC befreit. Legen Sie Ihre MyPR-Karte zusammen mit Ihrem Reisepass bei der Einwanderungsbehörde vor. Die Ausnahme gilt an allen Einreisepunkten – Luft, Land und See.

Bruneiische Staatsangehörige, die einen Brunei GCI (General Certificate of Identity) besitzen oder im BMFTP (Brunei-Malaysia Frequent Traveller Programme) registriert sind, sind an bestimmten Kontrollpunkten von der MDAC befreit. Bruneiische Staatsangehörige mit normalen Reisepässen ohne diese Dokumente sollten die neuesten MDAC-Länderanforderungen überprüfen.

Füllen Sie die MDAC trotzdem aus. Das Einreichen der MDAC, wenn Sie tatsächlich befreit sind, verursacht keine Probleme – nur das Überspringen der MDAC, wenn Sie sie einreichen müssen, verursacht Probleme. Die Registrierung ist kostenlos und dauert weniger als 5 Minuten im offiziellen MDAC-Portal. Im Registrierungsleitfaden finden Sie eine Schritt-für-Schritt-Anleitung.

Nein. Flugpersonal, Schiffspersonal und gewerbliches Transportpersonal sind von der MDAC befreit gemäß ihren operativen Besatzungsdokumenten. Besatzungsmitglieder, die im persönlichen Urlaub mit einem normalen Touristenvisum reisen, müssen die MDAC wie jeder andere Reisende ausfüllen.

Nicht befreite Reisende, die ohne MDAC ankommen, müssen mit zusätzlichen Kontrollen bei der Einwanderungsbehörde, einer möglichen Verweigerung der Beförderung am Abflughafen und in schwerwiegenden Fällen mit der Verweigerung der Einreise nach Malaysia rechnen. Die MDAC ist kostenlos und obligatorisch – füllen Sie sie vor der Reise aus. Im Leitfaden zum MDAC-Status und zur Fehlerbehebung finden Sie Hilfe bei Ihrer Einreichung.

Nein – MDAC- und Visumanforderungen sind völlig getrennt. Eine Befreiung von der MDAC bedeutet nicht, dass Sie von den Visumanforderungen befreit sind, und umgekehrt. Singapurische Staatsbürger, die von der MDAC befreit sind, müssen möglicherweise dennoch die Visumanforderungen für längere Aufenthalte überprüfen. Überprüfen Sie vor der Reise immer sowohl den MDAC-Status als auch die malaysischen Visumanforderungen für Ihre Nationalität.

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