Sieben Kategorien von Reisenden sind offiziell von der Digital Arrival Card (MDAC) Malaysias befreit, darunter alle singapurischen Staatsbürger, Inhaber von Diplomaten- und Dienstpässen, malaysische Einwohner mit ständigem Wohnsitz und Inhaber langfristiger Aufenthaltsgenehmigungen. Kinder und Säuglinge jeden Alters sind NICHT befreit — jedes Kind muss seine eigene MDAC haben. Dieser Leitfaden behandelt alle offiziellen Ausnahmen und Sonderfälle, die anhand der ab dem 1. Januar 2024 geltenden Regeln von Jabatan Imigresen Malaysia verifiziert wurden.
Malaysia Digital Arrival Card (MDAC) FormularDie malaysische Einwanderungsbehörde erkennt offiziell 7 Kategorien an, die von der MDAC befreit sind, die eingerichtet wurden, als das System am 1. Januar 2024 obligatorisch wurde. Diese Ausnahmen werden durch die Art des Reisepasses, den Aufenthaltsstatus oder bilaterale Reiseabkommen definiert — nicht durch Nationalität oder touristische Herkunft.
Wenn Sie in eine dieser Kategorien fallen, müssen Sie sich nicht unter imigresen-online.imi.gov.my registrieren, bevor Sie einen malaysischen Grenzübergang passieren. Alle anderen ausländischen Staatsangehörigen müssen ihre MDAC bis zu 3 Tage vor der Ankunft ausfüllen.
| # | Ausnahmekategorie | Erforderliches Dokument | Grenzübergangstyp |
|---|---|---|---|
| 1 | 🇸🇬 Singapurische Staatsbürger | Singapurischer Reisepass | Luft, Land, See |
| 2 | 📄 Inhaber diplomatischer Pässe | Diplomatenpass (jede Nationalität) | Alle Kontrollpunkte |
| 3 | 🏠 Inhaber von Dienstpässen | Dienst-/Regierungspass | Alle Kontrollpunkte |
| 4 | 🇲🇾 Malaysische Einwohner mit ständigem Wohnsitz (PR) | MyPR-Karte | Alle Kontrollpunkte |
| 5 | 👤 Inhaber langfristiger Aufenthaltsgenehmigungen | Employment Pass, Residence Pass, Student Pass, MM2H | Alle Kontrollpunkte |
| 6 | 🇬🇧 Brunei GCI / BMFTP-Inhaber | Allgemeine Identitätsbescheinigung oder BMFTP-Dokument | Bestimmte Kontrollpunkte |
| 7 | 🇹🇭🇮🇩 Inhaber von Grenzpässen für Thailand / Indonesien | Thailändischer Grenzpass oder indonesisches PLB-Dokument | Bestimmte Grenzübergänge |
Alle singapurischen Staatsbürger sind an jedem malaysischen Grenzübergang vollständig von der MDAC befreit — einschließlich der Landübergänge Changi-Johor, KLIA, Penang Airport und aller Seehäfen. Diese Ausnahme wurde am 5. Dezember 2023 von der singapurischen Hochkommission in Kuala Lumpur offiziell bekannt gegeben, im Vorfeld der MDAC-Einführung im Januar 2024.
Inhaber eines singapurischen Reisepasses, die in beide Richtungen reisen — ob über den Johor-Singapore Causeway, Second Link, mit dem Flugzeug zu einem malaysischen Flughafen oder mit der Fähre — sind nicht verpflichtet, eine MDAC-Registrierung durchzuführen. Diese Ausnahme ist dauerhaft und gilt für alle singapurischen Staatsbürger unabhängig von Alter, Reisehäufigkeit oder Reisezweck.
Die MDAC-Ausnahme für singapurische Staatsbürger ist eine bilaterale Vereinbarung im Rahmen des besonderen Johor-Singapur-Beziehungsrahmens und erfordert keine Antragstellung oder Registrierung.
Inhaber von Diplomaten- oder Dienstpässen jeglicher Nationalität sind gemäß der malaysischen Einwanderungspolitik für ausländische diplomatische Vertretungen von der MDAC befreit. Diese Ausnahme umfasst zwei verschiedene Passarten:
Ausgestellt für Botschafter, diplomatisches Personal und deren Angehörige. An allen malaysischen Grenzübergängen, einschließlich KLIA, Kuching International Airport, Johor Causeway und Seehäfen, von der MDAC befreit.
Tipp: Führen Sie Ihren Diplomatenausweis zusammen mit Ihrem Reisepass mit, um eine reibungslose Abwicklung an den Einwanderungsschaltern zu gewährleisten.
Auch Regierungs- oder Dienstpass genannt — ausgestellt für Regierungsbeamte, die im Staatsdienst reisen. Beide Kategorien sind unabhängig vom Herkunftsland des Reisenden befreit.
Hinweis: Ein französischer Diplomat, ein indischer Ministeriumsbeamter oder ein kenianischer Regierungsvertreter mit einem Dienstpass qualifizieren sich alle — keine MDAC-Registrierung erforderlich.
Das Einreichen der MDAC, wenn Sie tatsächlich befreit sind, verursacht keine Probleme. Es ist kostenlos und dauert weniger als 5 Minuten. Das Überspringen, wenn es erforderlich ist, birgt das Risiko der Verweigerung des Boardings oder von Einreiseverzögerungen.
Malaysia Digital Arrival Card (MDAC) FormularMalaysische Einwohner mit ständigem Wohnsitz (PR-Inhaber) und Inhaber von qualifizierenden langfristigen Aufenthaltsgenehmigungen sind bei jeder Wiedereinreise nach Malaysia von der MDAC befreit. Diese Ausnahme wurde von der malaysischen Einwanderungsbehörde bestätigt, als die MDAC im Januar 2024 im Rahmen des Visa-Liberalisierungsplans eingeführt wurde.
Die folgenden Arten von langfristigen Aufenthaltsgenehmigungen qualifizieren sich für die MDAC-Befreiung:
Ausgestellt für qualifizierte ausländische Arbeitnehmer bei malaysischen Unternehmen. EP-Inhaber, die wieder nach Malaysia einreisen, sind vollständig befreit. Legen Sie einen gültigen EP mit Reisepass bei der Einwanderungsbehörde vor.
Für hochqualifizierte Fachkräfte im Rahmen des RP-T-Programms. Inhaber eines Residence Pass-Talent sind für die gesamte Gültigkeitsdauer ihres Passes von der MDAC befreit.
Für eingeschriebene Studenten an malaysischen Institutionen, die nach Malaysia zurückkehren. Bestehende Student Pass-Inhaber, die wieder einreisen, sind befreit. Neuankömmlinge bei der ersten Einreise müssen die MDAC ausfüllen.
Für Angehörige von EP- oder RP-T-Inhabern. Inhaber eines Dependent Pass, die zusammen mit dem Hauptpassinhaber oder getrennt von diesem wieder nach Malaysia einreisen, sind vollständig befreit.
Für genehmigte Langzeitaufenthalter im Rahmen des MM2H-Programms. Aktive MM2H-Passinhaber sind bei allen Wiedereinreisen nach Malaysia von der MDAC befreit.
Malaysische Einwohner mit ständigem Wohnsitz, die eine gültige MyPR-Karte besitzen, sind befreit. Legen Sie die MyPR-Karte mit dem Reisepass an jedem Grenzkontrollpunkt vor — alle Einreisepunkte werden akzeptiert.
Kinder jeden Alters — einschließlich Neugeborene, Kleinkinder und Teenager — müssen ihre eigene MDAC ausfüllen, bevor sie nach Malaysia einreisen. Es gibt keine altersbedingte Ausnahme. Dies ist das häufigste Missverständnis bei Familienreisenden, und es gilt unabhängig davon, ob das Kind mit einem separaten Reisepass reist oder im Reisepass eines Elternteils aufgeführt ist.
Die malaysische Einwanderungsbehörde unterscheidet bei der MDAC nicht zwischen Erwachsenen und Minderjährigen. Jeder ausländische Staatsangehörige, der nach Malaysia einreist — unabhängig vom Alter — muss eine ausgefüllte und eingereichte MDAC haben. Das bedeutet:
In der Praxis füllt ein Elternteil oder Erziehungsberechtigter die MDAC im Namen des Kindes mit den Reisepassdaten des Kindes aus — Name, Reisepassnummer, Nationalität, Geburtsdatum. Jedes Kind erhält seine eigene QR-Code-Bestätigung, die es bei der Einwanderungsbehörde vorlegen kann.
Transitpassagiere auf der Luftseite, die die malaysische Einwanderungskontrolle nicht passieren, müssen im Allgemeinen keine MDAC ausfüllen. Der entscheidende Unterschied besteht darin, ob der Reisende die Einwanderung nach Malaysia physisch passiert.
Inhaber von Thailand-Grenzpässen, indonesischen PLB-Dokumenten und Brunei-GCI/BMFTP-Ausweisen sind an bestimmten Grenzübergängen von der MDAC befreit gemäß bilateralen Abkommen zwischen Malaysia und den Nachbarländern.
Thailändische Staatsangehörige, die in Grenzprovinzen leben und einen gültigen Thailand-Malaysia-Grenzausweis besitzen, dürfen an bestimmten Kontrollpunkten ohne MDAC die Grenze überqueren. Dies gilt nur an bestimmten Grenzübergängen – nicht an internationalen Flughäfen.
Indonesische Staatsbürger, die die PLB-Grenzgängerlaubnis besitzen, sind an bestimmten Grenzkontrollpunkten in Sarawak und Sabah von der Visumpflicht befreit. Die PLB ermöglicht es Einwohnern angrenzender indonesischer Provinzen, die Grenze ohne vollständigen Reisepass zu überqueren – für diese Überquerungen ist keine MDAC erforderlich.
Besatzungsmitglieder von Fluggesellschaften, Seefahrtsunternehmen und Transportunternehmen sind von der MDAC befreit gemäß den malaysischen Einwanderungsbestimmungen für gewerbliches Transportpersonal.
Besatzungsmitglieder legen bei der Einwanderungsbehörde operative Besatzungsdokumente vor und nicht die üblichen Einreisekanäle für Touristen. Das MDAC-System ist für Passagiere konzipiert – Besatzungsmitglieder werden im Rahmen separater Einwanderungsverfahren abgefertigt, die direkt von ihren Fluggesellschaften und Hafenbetreibern verwaltet werden.
Besatzungsmitglieder auf Privatreisen (die ihren Urlaubsanspruch mit einem normalen Reisepass nutzen) sind nicht von der Ausnahme für Besatzungsmitglieder erfasst und müssen vor jeder Privatreise nach Malaysia eine Standard-MDAC ausfüllen.
Nicht befreite Reisende, die ohne ausgefüllte MDAC in Malaysia ankommen, müssen mit Verzögerungen bei der Einwanderung, obligatorischen zusätzlichen Kontrollen und einer möglichen Verweigerung der Beförderung oder Einreise rechnen. Die Folgen verschärfen sich, je nachdem, wo das Problem festgestellt wird.
Fluggesellschaften, die Flüge nach Malaysia durchführen, sind für die Überprüfung der MDAC-Konformität verantwortlich. Reisenden ohne gültigen MDAC-QR-Code kann die Beförderung vor dem Abflug verweigert werden. Dies wird von großen Fluggesellschaften auf Strecken nach KL zunehmend durchgesetzt.
Reisende, die ohne MDAC ankommen, müssen mit zusätzlichen Kontrollen rechnen. Die Beamten können im Namen des Reisenden ein Notfallformular ausfüllen, was zu erheblichen Verzögerungen führt. Wiederholte Verstöße oder die Weigerung zur Zusammenarbeit können zur Einreiseverweigerung führen.
Die MDAC ist kostenlos und dauert weniger als 5 Minuten. Es gibt keinen legitimen Grund für einen nicht befreiten Reisenden, sie zu überspringen. Wenn Sie sich nicht sicher sind, ob Sie befreit sind, füllen Sie die MDAC aus – das Ausfüllen im Falle einer Befreiung verursacht keine Probleme.
Antworten auf die häufigsten Fragen darüber, wer von der Digitalen Ankunftskarte Malaysias befreit ist
Sieben Kategorien sind von der MDAC befreit: (1) Singapurische Staatsbürger, (2) Inhaber von Diplomatenpässen, (3) Inhaber von Dienst-/Regierungspässen, (4) Ständige Einwohner Malaysias, (5) Inhaber von Langzeitpässen (Employment Pass, Residence Pass, Student Pass, MM2H), (6) Brunei GCI- und BMFTP-Inhaber und (7) Inhaber von Thailand/Indonesien-Grenzpässen. Alle anderen ausländischen Staatsangehörigen müssen die MDAC vor der Einreise nach Malaysia ausfüllen.
Nein. Alle singapurischen Staatsbürger sind dauerhaft von der MDAC befreit an jedem malaysischen Grenzkontrollpunkt – einschließlich Land (Johor Causeway, Second Link), Luft (alle malaysischen Flughäfen) und See. Diese Ausnahme wurde am 5. Dezember 2023 bekannt gegeben und gilt seit dem Start der MDAC am 1. Januar 2024. Singapurische PRs mit ausländischen Reisepässen fallen nicht unter diese Ausnahme.
Ja. Kinder jeden Alters – einschließlich Säuglinge und Babys – müssen ihre eigene MDAC haben. Es gibt keine Altersausnahme. Ein Elternteil oder Erziehungsberechtigter füllt die MDAC für das Kind mit den Reisepassdaten des Kindes aus. Jedes Kind erhält einen separaten QR-Code, der bei der Einwanderungsbehörde vorgelegt werden muss. Im Registrierungsleitfaden finden Sie eine Schritt-für-Schritt-Anleitung zum Einreichen der MDAC für Kinder.
Ja. Auch Neugeborene und Kleinkinder benötigen eine MDAC, wenn sie ausländische Staatsangehörige sind, die nach Malaysia einreisen. Füllen Sie das MDAC-Formular mit der Reisepassnummer und den Daten des Kindes aus. Das Formular ist kostenlos und dauert weniger als 5 Minuten im offiziellen MDAC-Portal.
Transitpassagiere im Transitbereich, die im internationalen Bereich bleiben, ohne die Einwanderungsbehörde zu passieren, benötigen keine MDAC. Wenn Sie die Einwanderungsbehörde nach Malaysia passieren – auch nur kurz – gilt die MDAC. Erkundigen Sie sich immer bei Ihrer Fluggesellschaft, ob Ihr Zwischenstopp das Verlassen des Transitbereichs oder den Aufenthalt in einem Hotel außerhalb des Terminals beinhaltet. Detaillierte Regeln finden Sie im Leitfaden zu MDAC-Zeitplanung und -Regeln.
Nein. Inhaber eines Employment Pass sind von der MDAC befreit, da sie als Inhaber eines Langzeitpasses gelten. Legen Sie Ihren gültigen Employment Pass zusammen mit Ihrem Reisepass bei der Einwanderungsbehörde vor. Abgelaufene Pässe gewähren keine Ausnahme – sobald Ihr EP abläuft, müssen Sie die MDAC wie jeder andere Besucher ausfüllen.
Ja. Inhaber von Diplomatenpässen und Dienst-/Regierungspässen jeglicher Nationalität sind an allen malaysischen Grenzkontrollpunkten von der MDAC befreit. Dies gilt an Flughäfen, Landgrenzen und Seehäfen. Inhaber von normalen Reisepässen, die auf diplomatischen Missionen reisen, sind nicht erfasst – die Ausnahme ist an die Art des Reisepasses gebunden, nicht an den Reisezweck.
Die MDAC gilt an allen Grenzübergängen, es sei denn, Sie besitzen ein qualifizierendes Ausnahmedokument – wie z. B. einen thailändischen Grenzausweis, einen indonesischen PLB, einen Brunei GCI oder einen BMFTP-Ausweis. Ausländische Staatsangehörige, die die Grenzübergänge in Johor, Penang oder Kedah überqueren, müssen die MDAC vor der Ankunft ausfüllen. Ausführliche Informationen zu den Anforderungen nach Ländern finden Sie im entsprechenden Leitfaden.
Nein. Malaysische Staatsbürger mit ständigem Wohnsitz (Inhaber einer MyPR-Karte) sind bei der Wiedereinreise nach Malaysia von der MDAC befreit. Legen Sie Ihre MyPR-Karte zusammen mit Ihrem Reisepass bei der Einwanderungsbehörde vor. Die Ausnahme gilt an allen Einreisepunkten – Luft, Land und See.
Bruneiische Staatsangehörige, die einen Brunei GCI (General Certificate of Identity) besitzen oder im BMFTP (Brunei-Malaysia Frequent Traveller Programme) registriert sind, sind an bestimmten Kontrollpunkten von der MDAC befreit. Bruneiische Staatsangehörige mit normalen Reisepässen ohne diese Dokumente sollten die neuesten MDAC-Länderanforderungen überprüfen.
Füllen Sie die MDAC trotzdem aus. Das Einreichen der MDAC, wenn Sie tatsächlich befreit sind, verursacht keine Probleme – nur das Überspringen der MDAC, wenn Sie sie einreichen müssen, verursacht Probleme. Die Registrierung ist kostenlos und dauert weniger als 5 Minuten im offiziellen MDAC-Portal. Im Registrierungsleitfaden finden Sie eine Schritt-für-Schritt-Anleitung.
Nein. Flugpersonal, Schiffspersonal und gewerbliches Transportpersonal sind von der MDAC befreit gemäß ihren operativen Besatzungsdokumenten. Besatzungsmitglieder, die im persönlichen Urlaub mit einem normalen Touristenvisum reisen, müssen die MDAC wie jeder andere Reisende ausfüllen.
Nicht befreite Reisende, die ohne MDAC ankommen, müssen mit zusätzlichen Kontrollen bei der Einwanderungsbehörde, einer möglichen Verweigerung der Beförderung am Abflughafen und in schwerwiegenden Fällen mit der Verweigerung der Einreise nach Malaysia rechnen. Die MDAC ist kostenlos und obligatorisch – füllen Sie sie vor der Reise aus. Im Leitfaden zum MDAC-Status und zur Fehlerbehebung finden Sie Hilfe bei Ihrer Einreichung.
Nein – MDAC- und Visumanforderungen sind völlig getrennt. Eine Befreiung von der MDAC bedeutet nicht, dass Sie von den Visumanforderungen befreit sind, und umgekehrt. Singapurische Staatsbürger, die von der MDAC befreit sind, müssen möglicherweise dennoch die Visumanforderungen für längere Aufenthalte überprüfen. Überprüfen Sie vor der Reise immer sowohl den MDAC-Status als auch die malaysischen Visumanforderungen für Ihre Nationalität.
Hier finden Sie detaillierte Informationen zu allen Aspekten der Malaysia Digital Arrival Card
Vollständige Übersicht über die Malaysia Digital Arrival Card – was sie ist, wer sie benötigt, wie man sie beantragt, QR-Code, Autogate und mehr.
MDAC-HauptleitfadenSchritt-für-Schritt-Anleitung zum MDAC-Registrierungsprozess mit Screenshots, Tipps und häufigen Fehlern, die Sie vermeiden sollten.
Leitfaden lesenFeld-für-Feld-Anleitung zum korrekten Ausfüllen des MDAC-Formulars – einschließlich QR-Code-Download und Familieneinreichungen für Kinder.
Details anzeigenMDAC-Anforderungen nach Nationalität – prüfen Sie, ob Ihr Land eine MDAC, ein Visum benötigt oder sich für Ausnahmen mit länderspezifischen Leitfäden qualifiziert.
Ihr Land prüfenDie 3-Tage-Regel für die Einreichung, Fristen, was passiert, wenn Sie ohne MDAC ankommen, und Durchsetzungsdetails für 2026.
Regeln anzeigenGreifen Sie auf das offizielle MDAC-Portal zu, speichern Sie Ihren QR-Code sicher und identifizieren und vermeiden Sie inoffizielle Betrugs-Websites.
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